Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Geburtshauses München Headline

§ 1 Geltungsbereich

Für Verträge zwischen dem Verein zur Förderung der selbstbestimmten Geburt e.V. („Geburtshaus München“) und Kursteilnehmenden (nachfolgend: Vertragspartner*innen) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Anderes im Einzelfall vereinbart ist. Der Geltung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

 

§ 2 Kursbuchung

Kurse im Geburtshaus München müssen online gebucht werden. Vertragspartner*innen erhalten daraufhin eine Bestätigung über den Eingang der Buchung per Email (Buchungsbestätigung), mit der die Buchung verbindlich wird.
Soweit eine Anmeldung für im Geburtshaus stattfindende Kurse über externe Kursanbieter erfolgt, kommt ein Vertrag mit diesen zustande, nicht aber mit dem Geburtshaus München.

 

§ 3 Inhalt und Durchführung von Kursen

Inhalt und Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Kursprogramm. Das Geburtshaus München behält sich allerdings vor, in zumutbarem und die Interessen der Vertragspartner*innen nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Kursinhalte anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes / der Räumlichkeiten und Änderungen im Rahmen des Einsatzes der Kursleitung.
Kurse können aus wichtigem Grund, insbesondere aus technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, abgesagt werden. Das Geburtshaus München behält sich außerdem vor, Kurse bei Unterschreiten der jeweiligen Mindestteilnehmer*innen/zahl bis zu vierzehn Tagen vor Beginn abzusagen. Etwa gezahlte Kursgebühren werden in einem solchen Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Geburtshauses München.

 

§ 4 Kursgebühren

Kursgebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung zu bezahlen. Anderenfalls behält sich das Geburtshaus München vor, die Buchung zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben.

 

§ 5 Widerrufsrecht

Vertragspartner*innen, die Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Hierfür gelten die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

– Widerrufsbelehrung –

Sie haben das Recht, eine Kursbuchung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden an:

Verein zur Förderung der selbstbestimmten Geburt e.V. am Geburtshaus München
Fäustlestraße 5
80339 München
kurse@geburtshaus-muenchen.de

Eine E-Mail ist ausreichend.

Eine etwa gezahlte Kursgebühr wird im Falle des Widerrufs unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung-

 

§ 6 Haftung

Für die Haftung des Geburtshauses München hinsichtlich jeder Form verschuldensabhängiger Haftung einschließlich deliktischer Anspruchsgrundlagen gilt: Das Geburtshaus haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder auf Arglist des Geburtshauses einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Geburtshaus haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Das Geburtshaus haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet das Geburtshaus im Übrigen nicht.

Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.